Einsatz zählt und zahlt sich aus!

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind ein Bildungsjahr für junge Menschen aller Nationalitäten. FSJ und BFD bestehen aus einer praktischen Hilfstätigkeit im sozialen und kulturellen Bereich mit jeweils 25 Seminartagen.

Du hast Deine Schulpflicht erfüllt? Dann ist der Weg für Dich frei - bewirb Dich jetzt bei der AWO für ein FSJ oder BFD. Für den Bundesfreiwilligendienst kannst Du Dich in jedem Alter bewerben, für ein Freiwilliges Soziales Jahr solltest Du nicht älter als 27 sein. FSJ/BFD beginnen meistens im September und dauern 12 Monate. Manchmal ist auch ein halbes Jahr oder eine Verlängerung auf 18 Monate möglich.

Ein FSJ/BFD bringt Dir viele Vorteile

  • Du engagierst Dich im sozialen Bereich. Gutes tun tut gut.
  • Du kannst ausprobieren, ob ein Beruf im sozialen Bereich etwas für Dich wäre.
  • Du schaffst schon mal Voraussetzungen zur Aufnahme einer Ausbildung.
  • Du lernst Dich, Deine Fähigkeiten und die Grenzen Deiner Belastbarkeit besser kennen.
  • Du trainierst Deine Kontaktfähigkeit, dein Organisationstalent und deine soziale Kompetenz.
  • Du erweiterst Deine interkulturelle Kompetenz.
  • Du kannst Wartezeit vor Studium oder Ausbildung sinnvoll überbrücken.

Ohne Moos nix los - Vergütung und Urlaub

  • Wir belohnen Dein Engagement und Deine Leistungen mit min. 340 Euro Taschengeld im Monat.
  • Du bekommst genauso viel Urlaub, als wenn Du in deiner Einrichtung vollbeschäftigt wärst.
  • Manchmal gibt es zusätzlich noch freie Unterkunft, Verpflegung bzw. Geldersatzleistungen in unterschiedlicher Höhe.
  • Ob FSJ oder BFD - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hast Du Anspruch auf Kindergeld.

Gut abgesichert!

  • Deine Sozialversicherungsbeiträge sowie deine Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Deine Einsatzstelle für Dich.

Schwarz auf weiß: Bescheinigung und Zeugnis

  • Wenn Dein Einsatz zu Ende ist, bekommst Du eine Bescheinigung über die Dauer und Art Deiner Tätigkeit sowie auf Wunsch natürlich auch ein Zeugnis.

Flyer Freiwilligendienste als PDF Download

 

Was nun? BFD oder FSJ?

Der BFD und das FSJ unterscheiden sich in der Ausgestaltung nur geringfügig. Wir haben die wichtigsten Unterschiede als Entscheidungshilfe für Dich aufgelistet:

  FSJ BFD
Alter Nach der Vollzeitschulpflicht bis Vollendung des 27. Lebensjahres.

Offen für jedes Alter nach der Vollzeitschulpflicht.

Teilzeit/Vollzeit

Vollzeit, ein Teilzeitdienst ab 20,5h ist nur bei berechtigtem Interesse (z.B. wenn Du bereits Kinder hast oder nebenher einen Sprachkurs oder die Abendschule besuchst) möglich.

In der Regel in Vollzeit, ein Teilzeitdienst ab 20,5 h pro Woche für Freiwillige ab 27 Jahre möglich, für Freiwillige unter 27 Jahren ist ein Teilzeitdienst nur bei berechtigtem Interesse (z.B. wenn Du bereits Kinder hast oder nebenher einen Sprachkurs oder die Abendschule besuchst), möglich.

Wiederholbarkeit  nicht möglich alle fünf Jahre möglich

Der gesetzliche Hintergrund

Die gesetzliche Grundlage im FSJ bildet das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten von 2008.

Die gesetzliche Grundlage im BFD bildet das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes von 2011.

Arbeitshilfe für Träger und Einsatzstellen

Handbuch für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst bei der Arbeiterwohlfahrt

 

Oder ins Ausland mit dem EFD?

Informationen zum EFD, dem Europäischen Freiwilligendienst findest Du hier.

Kontakt

Referat Freiwilligendienste

Tilsiter Straße 8
71065 Sindelfingen
Tel.: 07031 28606 - 0
Fax: 07031 28606 - 209

E-Mail an das Referat Freiwilligendienste

Gefördert durch

Logo Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Logo MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION Baden-Württemberg

Gefördert durch das BMFSFJ und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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