Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend, d.h. in der Regel für 2 bis 4 Wochen stationär aufgenommen. Üblicherweise ist nach dem Ende des Aufenthaltes eine Rückkehr in die Häuslichkeit geplant, aber auch ein Übergang in die stationäre Dauerpflege in unserer Einrichtung ist möglich, wenn die persönlichen Ressourcen oder die Kapazitäten bisheriger Pflegepersonen für eine Weiterpflege zu Hause auf Dauer nicht ausreichen.
Eine Aufnahme in die Kurzzeitpflege erfolgt üblicherweise, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rückkehr nach Hause vorübergehend noch nicht erfolgen kann. Auch kann der Wunsch pflegender Angehöriger nach einer „Auszeit“ von der Pflegesituation Anlass für eine zeitlich befristete Entlastung durch einen Kurzzeitpflege-Aufenthalt in unserer Einrichtung sein.
Die Unterbringung und Versorgung von Kurzzeitpflegegästen sind identisch mit der Dauerpflege. Die Kosten richten sich nach dem – durch die Zuordnung zu einem Pflegegrad festgestellten – Pflegebedarf.
Wurde das Vorliegen einer mindestens erheblichen Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1) anerkannt, beteiligt sich die Pflegekasse für bis zu 4 Wochen jährlich mit einer Pflichtleistung an den Kosten des Kurzzeitpflege-Aufenthalts. Aber auch Pflegebedürftige ohne Pflegegrade können aufgenommen werden.