Einleitungsbild Lieferkettenmeldesystem der AWO Württemberg
Lieferkettenmeldesystem der AWO Württemberg

Basis ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ab 1. Januar 2024 sind die Unternehmen der AWO Württemberg verpflichtet, in ihren Lieferketten die festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, mit dem Ziel, deren Verletzung vorzubeugen und/oder das Verletzungsrisiko zu minimieren, bzw. zu beenden.

Mitarbeiter*innen der AWO Württemberg sowie alle Lieferant*innen haben die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu beachten.

Unternehmen der AWO Württemberg sind:

AWO Bezirksverband Württemberg e. V., mit Sitz in Stuttgart AWO Sozial gGmbH, mit Sitz in Stuttgart AWO Wirtschaftsdienste GmbH, mit Sitz in Stuttgart AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH, mit Sitz in Stuttgart

Wir haben für die AWO Württemberg ein unternehmensinternes Meldesystem eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Für die AWO Württemberg nimmt die/der Lieferkettenbeauftragte*r Beschwerden entgegen, der/die allen Beschwerdeführer*innen als vertrauenswürdige*r Ansprechpartner*in mit sachkundiger Expertise zur Seite steht. Der/die Lieferkettenbeauftragte*r nimmt die eingehenden Beschwerden entgegen, informiert den/die Beschwerdeführer*in über den Eingang der Meldung, bewertet die Beschwerde aus rechtlicher Perspektive und erörtert den gemeldeten Sachverhalt mit der/dem Beschwerdeführer*in.

Abhängig vom Sachverhalt werden dem/der Beschwerdeführer*in ein Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung angeboten oder die Beteiligung an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren, sofern es die Kriterien erfüllt.

Hier finden Sie unsere Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gem. §8 LkSG als PDF Datei.
Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung gem. § 6 LkSG als PDF Datei.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem LkSG können Sie wie folgt abgeben:

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformationen

Mit einem Versand einer Email an Lieferkettenbeauftragte@awo-wuerttemberg.de bzw. mit dem Klick auf die u.s. E-Mailadresse unseres*r Lieferkettenbeauftragten, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis, genommen zu haben.

Elektronische Beschwerde

Sie möchten Ihre Beschwerde elektronisch abgeben?
Bitte senden Sie eine Email an Lieferkettenbeauftragte@awo-wuerttemberg.de

Postalisch Beschwerde

Sie möchten sich auf dem Postweg beschweren?
Bitte schreiben Sie Ihre Beschwerde an

AWO Württemberg
- Lieferkettenbeauftragte*r-
Kyffhäuserstr. 77
70469 Stuttgart

Einleitungsbild Rücktrittsbedingungen
Rücktrittsbedingungen
Rücktrittsbedingungen

Bei einer Absage (auch im Krankheitsfall) später als 14 Tage vor der Veranstaltung wird der volle Teilnahmebetrag fällig.
Bei Nichterscheinen (auch im Krankheitsfall) wird der volle Teilnahmebetrag fällig.
Wir behalten es uns vor, Fortbildungen bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl, kurzfristig abzusagen.

Einleitungsbild Hinweisgebersystem der AWO Württemberg
Hinweisgebersystem der AWO Württemberg

Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, erhalten mittels (Hin SchG.) die Möglichkeit, darauf hinzuweisen.  

Zur Umsetzung des HinSchG haben wir ein Meldesystem, einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Dies gibt uns die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzesverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen Unternehmenskultur bei, in der unsere sozialen Werte transparent gelebt werden können.  

Hierfür kooperiert die AWO mit Ratisbona Compliance GmbH, die uns, der AWO, und dem Hinweisgeber als vertrauenswürdiger Partner und mit sachkundiger Expertise zur Seite steht. Diese nimmt die eingehenden Hinweise entgegen, informiert den/die Hinweisgeber*in  über den Eingang der Meldung, bewertet den Hinweis aus rechtlicher Perspektive, leitet entsprechende Maßnahmen ein und informiert den/die Hinweisgeber*in spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen. 

Hier finden Sie unsere Whistleblower-Richtlinie als PDF Datei

Das Hinweisgebersystem ist wie folgt kontaktierbar

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte die Datenschutzinformationen für Hinweisgeber

Mit einem Klick auf den Button „Hinweis abgeben“, der zur Eingabemaske des Hinweisgebersystems führt, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis, genommen zu haben.

Elektronischer Hinweis

Sie möchten Ihren Hinweis elektronisch  abgeben?

Folgen Sie bitte diesem Link




 

Telefonischer Hinweis

Sie möchten mit einem Anruf melden?

Bitte rufen Sie das Team von RA Erich J. Beer unter folgender Telefonnummer an:

Tel: +49 941 2060384-2



 

Persönlicher Hinweis

Sie möchten in einem persönlichen Gespräch melden?

Dann kontaktieren Sie bitte:

Ratisbona Compliance GmbH,     Trothengasse 5, 93047  Regensburg
Tel: +49 941 2060384-1
E-Mail: info@ratisbona-compliance.de
www.ratisbona-compliance.de

Hier finden Sie hier das Hinweisgeberschutzgesetz als PDF Datei

Einleitungsbild Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem

Hier veröffentlichen wir in Kürze alle Informationen zum neuen Hinweisgebersystem!

© 2024 AWO Bezirksverband Württemberg

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.