Laut dem Sachverständigenrat für Integration und Migration lebten im Jahr 2023 in Baden-Württemberg über ein Drittel der Bevölkerung, nämlich 37,1%, mit Migrationshintergrund.1
Uns ist wichtig, dass Baden-Württemberg als Einwanderungsland gezielt Integrationsmaßnahmen fördert, denn flächendeckende und nachhaltige Integrationsangebote entlasten die soziale Infrastruktur maßgeblich und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Für uns steht fest, dass wir gesellschaftliche Herausforderungen, unter anderem auch Fachkräftemangel, nur gemeinschaftlich begegnen und lösen können und wir für eine stabile Demokratie verstärkt Integrationsförderung benötigen.
Ziel von Integrationsangeboten ist grundsätzlich, die Fähigkeiten der Menschen zu fördern, ihre soziale Lebenswelt und ihr Leben selbst zu gestalten und damit weitgehende Selbstbestimmung zu erfahren. Die Integrationsarbeit ist daher immer vernetzt mit den individuellen Lebensperspektiven, und dem Einbringen und Gestalten der Gesellschaft. Dabei sind inklusive Maßnahmen wie Beratungs- und Unterstützungsangebote von Früher Hilfe bis ins Seniorenalter landesweit zu fördern und umzusetzen.
Die Position
Als Bundesland haben wir in Baden-Württemberg mit 37,1 Prozent Migrationsanteil in unserer Bevölkerung eine lange Geschichte als Einwanderungsland. Landesgeförderte Integrationsmaßnahmen müssen ein fester Bestandteil der Landespolitik sein - gesetzlich verankert, sowie dauerhaft und flächendeckend finanziert.
Unser Ziel
Baden-Württemberg baut landesgeförderte Integrationsmaßnahmen aus, um Integration nachhaltig sicherzustellen.
Die Forderungen
Erfolgreiche und wirksame Beratungs- und Integrationsstrukturen sicherstellen
Es ist dringend erforderlich, die Beratungs- und Integrationsstrukturen zu stärken und auszubauen, um den Herausforderungen der anhaltend hohen Zahl von Schutzsuchenden gerecht zu werden. Eine ausreichend finanzierte Integrationsförderlandschaft muss für alle zugewanderten Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel und –Status zugänglich und im Nahraum verfügbar sein. Grundlage sollte ein niedrigschwelliger Zugang zu Sprachförderung sein. Dies bedeutet konkret, dass die Zahl der angebotenen Sprachkurse bis zum Sprachniveau B2 entsprechend erhöht werden muss, sodass alle Menschen entsprechend ihres Bedarfs zeitnah nach der Einreise einen Sprachkurs besuchen können. Der Besuch des Sprachkurses muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus ermöglicht werden, mit ÖPNV gut erreichbar sowie zeitlich besuchbar sein. Um insbesondere die Integration von Frauen und ihre Chancen auf eine Erwerbsarbeit zu erhöhen, bedarf es zudem zusätzlichen Sprachkursen mit Kinderbetreuung.2
Zusätzlich ist die Entwicklung von Landesprogrammen sinnvoll, um etwaige Kürzungen des Bundeshaushalts, bspw. bei der bundesgeförderte Migrationsberatung (MBE, JMD) auszugleichen und eine ganzheitliche und effektive Integration nachhaltig zu fördern und zu ermöglichen. Denn Kürzungen im Bereich Integrationsförderung verfestigen die soziale Ungleichheit.
Schnellere und bessere Anerkennung von ausländischen Qualifikationen fördern und Integration beschleunigen
Das Land Baden-Württemberg fördert die Anerkennung von Berufsabschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen, um eine schnellere berufliche Anerkennung und Fachkräftegewinnung sicherzustellen.
So ist die Arbeit der „Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften” (LZF) für beschleunigte Fachkräfteverfahren zu begrüßen und sollte evaluiert werden. Statt Einzelfallprüfungen sollten zudem möglichst einheitliche und schnelle Anerkennungsverfahren stattfinden, bspw. durch Positivlisten bei Studien- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland. Wir fordern, dass berufliche Anerkennungsverfahren grundsätzlich beschleunigt werden, dies schließt auch die Visumvergabe und den schnellen Zugang zu Ausbildungsplätzen für Auszubildende aus Drittstaaten mit ein.
Aufgrund des hohen Bedarfs an Arbeitskräften ist es von strategischer Bedeutung Menschen durch eine schnelle Aufnahme in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Neben einer autonomen Sicherung des eigenen Lebensunterhalts sind eine Teilhabe am wirtschaftlichen Leben und der Kontakt zu anderen Erwerbspersonen wichtige Bestandteile von gesellschaftlicher Teilhabe und Integration.3 Gesetzliche Maßnahmen, wie der sogenannte Spurwechsel, sind zu begrüßen und sollten auch aus volkswirtschaftlicher Sicht weiterhin in Erwägung gezogen werden.4 Baden-Württemberg sollte hierbei als Vorreiter agieren und gezielt Initiative ergreifen, um dieses Potential zu nutzen.
Förderung Psychosozialer Dienste und Psychosozialer Zentren
Der hohe Bedarf an psychosozialen Unterstützungsmaßnahmen ist spätestens seit der Covid-Pandemie klar ersichtlich. Sowohl Psychosoziale Dienste als auch Psychosoziale Zentren müssen niedrigschwellig und zeitnah zugänglich sein, derzeit erhalten drei Prozent aller geflüchteten Menschen mit psychologischem Behandlungsbedarf in Deutschland die entsprechende Versorgung.5 Zudem beträgt die Wartezeit durchschnittlich 7 Monate und mehr, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.6 Die Förderung psychosozialer Dienste und psychosozialer Zentren wird erweitert und Projekte des Landes Baden-Württemberg, wie bspw. “Baden-Württemberg schützt – Traumarehabilitation für Geflüchtete in Baden-Württemberg”7, langfristig finanziell unterstützt sowie flächendeckend ausgebaut.
Faire und zügige rechtstaatliche Verfahren zur Klärung des Bleiberechtes
Das Recht auf Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren ist in Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, im EU-Recht, in der Europäischen Menschrechtskonvention und in zahlreichen weiteren menschenrechtlichen Verträgen verankert.8 Für individuelle und gesellschaftliche Zukunftsperspektiven ist es unabdingbar faire und zügige rechtstaatliche Verfahren zur Klärung des Bleiberechtes sicherzustellen. Je länger Wartezeiten ausfallen, die mit unsicherem Aufenthaltsstatus verbracht werden, desto höher ist die individuelle Belastung im unsicherem „Zwischenstadium“, das häufig in überfüllten Unterkünften verbracht wird. Begleitet wird es mit Reglementierungen, die Auswirkungen auf gesellschaftlichen Zugang haben. Das wird auch in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration ersichtlich: Mit geklärtem Bleiberecht und längerer Aufenthaltszeit steigt die Beschäftigungsquote9. Deshalb profitiert auch das Sozialsystem von einer konsequenten Integration, die erteilte Arbeitsverbote zurücknimmt. Zeitnahe und rechtssichere asyl- und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sorgen für eine rechtsstaatliche Ordnung, das Fehlverhalten einzelner darf niemals dazu führen, dass pauschal bestimmte Gruppen von Menschen stigmatisiert werden- anstatt Populismus sollten wieder sachliche Debatten auf Grundlage demokratische Werte vermittelt werden!
Freiwillige Programme zur Aufnahme von Schutzsuchenden wie Landesaufnahme- und Resettlement-Programme
Resettlement- sowie Bundes-/ und Landesaufnahmeprogramme haben sich als sinnvolle Ergänzung zum individuellen Asylverfahren bewährt.10 Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine internationale Verantwortungsteilung und entlastet Nachbarstaaten von Kriegs- und Krisenländern. Damit sind Resettlement-Programme für Aufnahmestaaten von strategischem Nutzen und haben eine wichtige außenpolitische Komponente.
In Baden-Württemberg können durch eine Planung der Aufnahme und Einreise zudem nachhaltig Integrationsmaßnahmen umgesetzt und langfristige Perspektiven für Schutzsuchende geschaffen werden. Auch die Kommunen und die deutsche Aufnahmegesellschaft profitieren von einer geordneten Einreise und Planbarkeit des Bedarfs.11
Mit guter Integrationspolitik wird Extremismusprävention geleistet
Es steht fest, dass es eines vielfältigen und komplexen Einsatzes auf gesamtgesellschaftlicher Ebenen benötigt, der Extremismus den Nährboden entzieht. Beratungsangebote, wie bspw. „Respekt Coaches“ im Bundesprogramm JMD wirken an Schulen in Baden-Württemberg in Workshops und Gruppenangeboten Extremismus entgegen und stärken demokratiefördernde Ansätze bei Jugendlichen. Radikalisierungsprävention steht und fällt in der Sozialen Arbeit mit Beziehungsgestaltung: Von Angeboten der mobilen Jugendarbeit bis zur Flüchtlingssozialarbeit in Kommunalen Unterkünften sind realistische Betreuungsschlüssel notwendig, mit denen die individuelle Beratung möglich ist und geschützte Begegnungsräume entstehen können.
Gewaltschutz für Frauen und Kinder
Neben der Istanbul-Konvention wurde im Jahr 2025 mit dem Gewalthilfegesetz ein bundesgesetzlicher Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder geschaffen, ab 2027 müssen die Schutzmaßnahmen in den Bundesländern umgesetzt werden. Wir fordern, dass das Land Baden-Württemberg Gewaltschutzmaßnahmen frühzeitig implementiert und Unterstützungsmaßnahmen finanziert und gewaltbetroffenen Personen, unabhängig von Aufenthaltstitel und -Status Zugang zu diesen haben.
