Die AWO Württemberg kritisiert die angekündigte Streichung der freiwilligen Integrationskurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sprache ist der Schlüssel zu Integration und gesellschaftlicher Teilhabe – und sie ist entscheidend für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Deshalb sind Integrations- und Sprachkurse unverzichtbar. Die Streichung der freiwilligen Integrationskurse (600 Unterrichtseinheiten Deutsch bis B1 sowie 100 Unterrichtseinheiten Orientierung) hat gravierende Folgen: Motivierte Menschen, die ihre Deutschkenntnisse gezielt verbessern und sich nachhaltig in Arbeitsmarkt und Gesellschaft einbringen wollen, verlieren eine zentrale Unterstützung.
Viele Teilnehmende haben die Integrationskurse freiwillig besucht und wurden nicht durch Jobcenter oder andere Behörden verpflichtet. Sie nehmen dieses Angebot wahr, weil sie unabhängig von Sozialleistungen werden und sich langfristig in Deutschland eine Perspektive aufbauen wollen.
Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz – für diese Werte steht die AWO seit über hundert Jahren und setzt sich für ein Leben aller Menschen in Würde ein. Chancengleichheit und soziale Teilhabe sind dabei grundlegende Pfeiler unserer täglichen Arbeit.
Baden-Württemberg ist ein Einwanderungsland: Über 37 Prozent der Menschen haben eine Migrationsgeschichte. Gleichzeitig ist Deutschland angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels auf Zuwanderung angewiesen – bis 2040 werden jährlich rund 288.000 ausländische Arbeitskräfte benötigt, die langfristig hier leben und arbeiten wollen.
Der Wegfall der freiwilligen Integrationskurse – trotz bereits eingeplanter Haushaltsmittel – stellt Betroffene, Bildungsträger und Beschäftigte vor erhebliche Herausforderungen und schafft neue Unsicherheiten. Integrationskurse sind langfristig für unser Zusammenleben und einen funktionierenden Arbeitsmarkt unerlässlich. Aus diesem Grund halten wir diese Entscheidung integrations-, gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisch für grundlegend falsch und fordern das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, die Entscheidung zu revidieren.
