Die heranwachsende Generation wird – wie wenige andere zuvor – großen Herausforderungen begegnen. Um diese erfolgreich zu bewältigen, ist es von entscheidender Bedeutung, sie optimal vorzubereiten, sowie Teilhabe und Beteiligung zu fördern. Die Entscheidungen von heute prägen die Bedingungen der jungen Generation in der Zukunft. Die Ergebnisse aktueller Jugendstudien (z.B. Shell-Jugendstudie) zeigen die Bedarfe und Anliegen junger Menschen. Die aktuell vom Kultusministerium veröffentlichte 7. Jugendstudie BW zeigt diese erneut deutlich. Der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung formuliert als Kernbotschaft “Zuversicht braucht Vertrauen!”. “Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind gefragt, jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten.” 

Unsere Position: 
Daher ist es auch, und besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten unerlässlich, Investitionen in die Jugend zu priorisieren. Diese umfasst die Jugendsozialarbeit mit ihren verschiedenen Handlungsfeldern, die sich insbesondere an benachteiligte junge Menschen richtet. Starke und verlässlich finanzierte Strukturen sind in der Lage, die erforderlichen Leistungen für junge Menschen zu erbringen und diese fachlich weiterzuentwickeln.  

Unser Ziel: 
Baden-Württemberg kümmert sich bedürfnis- und bedarfsgerecht um die Förderung junger Menschen und ermöglicht bürokratiearm Schwerpunktverschiebungen! 

 
Unsere Forderungen mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen 2026 : 

  • Weiterentwicklung der Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit 

Die Landesförderung für alle Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit (Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste, Jugendwohnen) wird weiterentwickelt. Dabei wird darauf geachtet, dass weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene Förderkonkurrenzen entstehen. Ebenso wird der Masterplan Jugend fortgeführt und weiterentwickelt. 

Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII ist keine freiwillige Leistung der Jugendhilfe, die verzichtbar wäre. Vielmehr besteht für die örtlichen Träger der Jugendhilfe eine objektive Rechtsverpflichtung zur Vorhaltung und Erbringung der im SGB VIII verankerten Leistungen. 

  • Kooperation von Jugendsozialarbeit und Schule

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit (als Teil der Jugendhilfe) sowie Schulen ist von großer Bedeutung. Daher ist es erforderlich, diese Kooperation sowohl im Schulgesetz als auch im LKJHG zu verankern, um eine landesweit einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Eine gute Kooperation verbessert die Wirksamkeit der Handlungsfelder und gewährleistet eine ganzheitliche Unterstützung für junge Menschen. Die Details der Kooperation werden dann in einer untergesetzlichen landesweiten Rahmenvereinbarung geregelt. 

  • Beteiligung

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Alltag ist vielerorts noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Sie wird daher auf Landes- und Kommunalebene sowie an Schulen – auch außerhalb institutionalisierter Formen – weiterentwickelt. Eine “Mitwirkung an der Entscheidungsfindung” in Beteiligungsprozessen (grundsätzlich bis hin zur Landesebene) ist notwendig, da es sich ansonsten lediglich um eine Vorstufe der Beteiligung handelt. Vorhandene Möglichkeiten müssen auf Praktikabilität und die Zielgruppenerreichung (auch schwierig erreichbarer junger Menschen) geprüft und entsprechend weiterentwickelt werden, um sicher zu stellen, dass nicht “Alibi-Beteiligung” bei jungen Menschen dazu führt, sich weniger zu beteiligen. 

  • Jugendsozialarbeit an Schulen

Die Schulsozialarbeit und schulische Bildung sollten gemeinsam innovativ gestaltet werden. Die Schule fungiert heute nicht mehr nur als Lern- sondern als Lebensort für junge Menschen. Es ist wichtig, die Lebenswelten sowie die Bedürfnisse der jungen Menschen zu berücksichtigen, damit zukünftige Generationen sich in der Schule wohlfühlen und die Bildung erhalten, die sie auf ihrem Lebensweg benötigen. Bei der Weiterentwicklung des Lebensorts Schule ist es unerlässlich, dass alle Professionen vor Ort gemeinsam Verantwortung tragen. Dazu sind auch strukturelle Veränderungen in den Schulen notwendig, sodass die Jugendsozialarbeit bedarfsorientiert und komplementär zur formalen Bildung wirken kann. Schulsozialarbeit braucht dafür fachliche und strukturelle Voraussetzungen wie Kontinuität der Fachkräfte, ausreichende personelle Ausstattung und verbindliche Kooperationsprozesse. Eine gesicherte und angemessene Finanzierung ist dabei wichtig. Die Förderung sollte auch die Trägerebene und deren fachliche Begleitung umfassen. 

  • Mobile Jugendarbeit/Streetwork

Mobile Jugendarbeit erreicht junge Menschen, die von anderen Angeboten der Jugendhilfe oftmals nicht (mehr) erreicht werden. Insbesondere erreicht sie auch die Altersgruppe junger Erwachsener, die abseits von Schule häufig aus dem Fokus gerät. Sie ermöglicht, fördert und begleitet Zugänge in die Hilfesysteme, unterstützt bei der Bewältigung individueller Schwierigkeiten, sowie bei Teilhabe und Beteiligung junger Menschen im Gemeinwesen. Daher soll sie im Land fächendeckend verfügbar gemacht werden. Dazu wird das Landesförderprogramm "Mobile Jugendarbeit" bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgebaut. Ergänzend zur Mobilen Jugendarbeit wird Mobile Kindersozialarbeit in Baden-Württemberg weiterentwickelt und ausgebaut. Die Förderung der Arbeitsfelder umfasst neben der Stellenförderung vor Ort ebenso die Ebene der Träger und deren fachliche Begleitung. Eine nachhaltige Förderung und das Engagement des Landes sind wichtig, um Kontinuität und Qualität in den Arbeitsfeldern zu stärken. Das Land Baden-Württemberg setzt sich auf Bundesebene für die Reform der Strafprozessordnung bezüglich der Aufnahme von Sozialarbeitenden in die geschützten Berufsgruppen gemäß § 53 Abs. 1 ein. Um die Vertrauensbasis in der Arbeit mit Adressat*innen ausreichend zu schützen, die Handlungssicherheit der Fachkräfte zu stärken und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterende erforderlich. Das Land Baden-Württemberg setzt sich auf Bundesebene für die Reform der Strafprozessordnung bezüglich der Aufnahme von Sozialarbeitenden in die geschützten Berufsgruppen gemäß § 53 Abs. 1 ein. Um die Vertrauensbasis in der Arbeit mit Adressat*innen ausreichend zu schützen, die Handlungssicherheit der Fachkräfte zu stärken und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterende erforderlich. 

  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

Es zeigt sich, dass trotz der bestehenden Angebote in SGB II, SGB III und SGB VIII eine zu hohe Zahl von jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf nicht erfolgreich bewältigt. Jugendberufsagenturen und Regionales Übergangsmanagement sind daher landesweit einheitlich zu bedarfsgerechten, niederschwellig zugänglichen und wirksamen Angeboten regionaler Koordination und Vernetzung weiterzuentwickeln. Erforderlich ist eine konsequente Umsetzung einer aussagekräftigen Erfassung von jungen Menschen, die den Übergang Schule – Beruf nicht erfolgreich bewältigen (u.a. Umsetzung § 31a SGB III), um eine gezielte Ansprache zu ermöglichen. Auf dieser Basis werden vor Ort entsprechende Angebote der verschiedenen Rechtskreise für die bisher „verlorenen“ jungen Menschen gezielt entwickelt und vernetzt. 

  • Jugendwohnen

Durch die Ausweitung von Landes-, Landesbezirks- oder Bezirksfachklassen wird der Bedarf an auswärtiger Unterbringung von jungen Menschen weiter steigen. Damit junge Menschen ihr Grundrecht auf freie Berufswahl unabhängig von ihrer materiellen Situation ausüben können, werden die Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht erhöht und die Mittel aus dem Bundesprogramm „Junges Wohnen“ auch für die Unterbringung von Auszubildenden im Blockunterricht nutzbar gemacht. 

  • Jugendmigrationsdienste

Das Land setzt sich für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Finanzierung der Jugendmigrationsdienste im Kinder- und Jugendplan des Bundes ein. Der Fokus in den politischen und gesellschaftlichen Migrationsdebatten muss wieder verstärkt auf die Chancen der Migration und die Bedeutung der Integration gelenkt werden statt auf Sicherheitsfragen. Die grundlegenden Menschenrechte in Bezug auf Flucht und Asyl dürfen nicht infrage gestellt werden. Es bedarf einer auskömmlichen Ausstattung im “Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit 
Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen“ (VABO) und eine Erhöhung des Berufsschulpflichtalters, um den Übergang von Schule zu Beruf und den Spracherwerb besser zu fördern. Durch Kürzung der Jugendintegrationskurse (ab Mai 2025) bedarf es einer Anpassung der Integrationskursverordnung oder andere Lösungen, um eine kontinuierliche Sprachförderung zu gewährleisten. Die Projektmittel für eigene bzw. zusätzliche Sprach- und Gruppenangebote müssen sichergestellt sowie Kürzungen bei den Jobcentern vermieden werden. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner*in: 

Koordination Sozialpolitik: Laura Streitbürger, streitbuerger@awo-wuerttemberg.de  
Vorstand: Dr. Marco Lang,  marco.lang@awo-wuerttemberg.de  

Positionen und Stellungnahmen

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