Mehr Talent- und Kompetenzförderung in Schule und Sozialraum  

2015 haben sich die Vereinten Nationen darauf verständigt, die Agenda 2030 umzusetzen.  
Die darin beschriebenen 17 globalen Nachhaltigkeitsziele bilden die Richtschnur für weltweites politisches Handeln. 

Am 10. März 2021 hat sich Deutschland dann entschieden, die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln, um insbesondere menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten und soziale Gerechtigkeit zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wurde dann am 10. September 2021 die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nach SGB VIII beschlossen, da hier zum einen das Potential gesehen wird, Bildungserfolg endlich vom Elternhaus abzukoppeln – und damit auf das Nachhaltigkeitsziel Hochwertige Bildung einzuzahlen – sowie zum anderen durch mehr Zugang zu Teilhabe auch Armutsrisiken zu minimieren und damit Ziel 1 zu erreichen. 

Dafür müsste der formale Bildungsort Schule zu einem Lebensraum für Kinder umgebaut werden, an dem auch Kindheit und Persönlichkeitsentwicklung stattfindet. 

Die Ausgangslage dafür ist deutschlandweit sehr unterschiedlich – es gibt Bundesländer z.B. in Ostdeutschland, wo durch die Horttradition nahezu ein Vollausbau für die Rechtsanspruchserfüllung bereits gegeben ist, auch die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind hier schon sehr weit voraus. In vielen anderen westlichen Bundesländern gibt es noch deutliche Nachholbedarfe hinsichtlich des Ganztagsausbaus, wie auch der 2. Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau zeigt. 
 
In Baden-Württemberg gibt es allerdings nicht nur Nachholbedarfe hinsichtlich des quantitativen Ausbaus, auch die qualitative Prozessbegleitung der Landesregierung ist unzureichend. Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat sich zuletzt im Februar 2025 mit einem Klartext Wohlfahrt zu Wort gemeldet, um auf Risiken und Fallen in der geplanten Umsetzung hinzuweisen.  

Auch als AWO Württemberg haben wir natürlich eine fachliche Position, nachlesbar in unserem jüngsten AWO Standpunkt, den wir zur Bundestagswahl veröffentlicht haben.  

Die Position 

Hier sind drei zentrale Forderungen für das Landeswahlprogramm der SPD, basierend auf unserer Verbandsexpertise zur Ganztagsförderung: 

  1. Landesgesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung: a) Einführung eines Landesausführungsgesetzes für den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung nach SGB VIII. Dies soll sicherstellen, dass alle Kinder unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Kommune Zugang zu qualitativ hochwertiger Ganztagsbetreuung haben.
  2. Strukturelle und ressortübergreifende Zusammenarbeit: a) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe, Gesundheit und anderen Partnern im Sozialraum. Dies soll durch eine flächendeckende integrierte Sozialplanung und die Einrichtung von Koordinierungsstellen in allen Stadt- und Landkreisen unterstützt werden.
  3. Finanzielle Rahmenbedingungen und Qualifizierung: a) Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Hochlaufphase der Ganztagsförderung von 2026 bis 2031. Dies umfasst die Schulung und Qualifizierung von Fachkräften sowie die Einrichtung eines    Zentrums für Ganztagsförderung, das als landesweite Koordinierungs- und Qualifizierungsstelle fungiert. 

Diese Forderungen zielen darauf ab, Baden-Württemberg zum Vorreiter für eine kindgerechte, armutsvermeidende und bildungsfördernde Ganztagsbetreuung zu machen. 

Unser Ziel 

Baden-Württemberg wird bundesweiter Vorreiter für kindgerechten, armutsvermeidenden und bildungsfördernden Ganztag. 

 Die Forderungen 

1. Gesetzliche Verankerung 

  • Einführung eines Landesausführungsgesetzes für den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung nach SGB VIII  (Anlage 1) 
  • Die Beteiligung von Kindern (ggf. Unterstützt durch Landesschülerbeirat) mit Unterstützung der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung ist verpflichtend. 
  • Alle Stadt - und Landkreise müssen als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe die Ganztagsförderung ermöglichen. In allen 44 Stadt- und Landkreisen sind Koordinierungsstellen in Hochlaufphase in Doppelbesetzung einzurichten.   

 2. Finanzielle Rahmenbedingungen des laufenden Betriebs  

  • Einrichtungen der Ganztagsförderung (§ 8b Schulgesetz sowie Horte/Horte an der Schule) speisen sich derzeit aus drei Finanzierungsquellen: Den Zuschüssen des Landes gemäß der jeweiligen Förderrichtlinien, den Elternbeiträgen sowie den Beiträgen der Kommune. Ab dem Schuljahr 2026/27 kommen dann Bundesmittel für den Betrieb dieser Einrichtungen hinzu (Artikel 4 GaFöG). Welche Kosten dem Träger einer solchen Einrichtung für deren Betrieb entstehen, hängt im Wesentlichen von der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals bzw. dessen daraus resultierender Eingruppierung ab. Da hier zwischen den einzelnen Trägern teils erhebliche Unterschiede bestehen, lassen sich die Kosten nicht generalisierend beziffern. 

 3. Kompetenzbündelung und Zugang zu gemeinsamen Qualifizierungen auf Landesebene 

  • Erstqualifizierung:  
    Grundständige Fachkräfte gehen in der Regel über Erzieher Ausbildung oder Soz-päd Studium ins Arbeitsfeld Jugendhilfe an Schule. 
    Quereinsteiger, d.h. Menschen mit Lebenserfahrung und anderer abgeschlossener Ausbildung nutzen inzwischen häufig die sogenannte PIA (Praxisintegrierte Ausbildung), um als Fachkraft eingesetzt werden zu können. 
    Neu ist seit gut 2 Jahren der "Direkteinstieg Kita", wo bereits nach einem Jahr die Quali als Schulkindbetreuer*in (sozialpädagogische Assistenz, Zweitkraft) winkt. 
    Für päd. Nicht-Fachkräfte wird aktuell von LIGA und VHS entwickelt ein Basiscurriculum entwickelt. 
  • Weiterqualifizierung: Bislang ist das ZSL primär für Lehrerfortbildungsbedarfe zuständig, zielführend wäre eine Einrichtung einer Abteilung mit dem Namen Zentrum für Ganztagsförderung, damit das notwendige Wissen zu Schulungen, Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung sämtliche Akteure des Systems Schule, aber auch Jugendhilfe und Jugendarbeit gemeinsam erreicht.  
    Vorbild könnte die SAG NRW sein.  

 4. Transparenz über Angebote und Einbindung aller rechtsanspruchserfüllender Partner 

  • Eine zentrale Infoplattform für Schulen und Sozialraumpartner  mit Infos zu allen rechtsanspruchserfüllenden Angebotsformen der Ganztagsförderung (Hort nach §22 SGB VIII, Ganztagsschule §4a SchulG  oder Betreuung nach §8b SchulG) wird entwickelt  und angepasst. 
    (z. B. in verschiedenen Landessprachen, Gebärdensprache, Leichter Sprache, optisch-akustische Systeme; der Landesjugendring hat hier bereits Interesse signalisiert, das Hosting zu übernehmen!  
    Anschubfinanzierung: Erstprogrammierung, Wartung, technischer Support, Personalkosten,  

 5. Kommunale Umsetzung hinsichtlich Personaleinsatz 

  • Eine sozialpädagogische Ganztagsleitung (Soz-Päd) bildet die Grundlage in jedem Angebot der Ganztagsförderung - egal ob im Hort nach SGB VIII, in der Ganztagsschule nach §4a SchulG oder in der kommunalen Betreuung nach 8b SchulG. 
  • Die Zusammensetzung der Teams vor Ort kann variieren, alle haben aber Anspruch auf Fachberatung, Praxisanleitung, Fortbildung und kleine Gruppen (1:10) 
  • Ausgewogene Auswahl der  Sozialraumpartner für jede Ganztagseinrichtung zur außerschulischen Talentförderung und Stärkung von Alltagskompetenzen (je nach Zielsetzung der Ganztagsförderung machen bestimmte Partnerschaften Sinn: wenn in Klassenstufe 1 erstmal soziales Lernen und Sozialraum kennenlernen ansteht, machen Partnerschaften mit Schulsozialarbeit und offener Jugendarbeit Sinn, wenn in Klasse 2 Gesundheits- und Bewegungsförderung im Fokus steht, braucht es als Partner Sportvereine, Krankenkassen, Bauernhöfe (wenn vorhanden), Restaurants mit regionaler Küche, wird in Klasse 3 dann Medienkompetenz geschult, brauche ich das Landesmedienzentrum oder auch Theaterpädagogik, während in Klasse 4 dann das Thema “was ist mein Talent, was kann ich gut?” im Mittelpunkt stehen sollte 
    Erst in der Kombination aller Facetten wird ein qualitätsvoller Ganztag realisiert.   

6. Weiterentwicklung & Evaluierung

 (Synergien schaffen, damit Kinder gut groß werden, Wirkung muss evaluiert werden, erfüllen wir eigentlich unser Ziel?) 

  • In Abstimmung mit Zentrum für Ganztagsförderung und dem Landesschülerbeirat wird gemeinsam mit Dachverbänden der Sozialraumpartner evaluiert, welche ersten Schritte sich bewährt haben. 
    Ab August 2027 werden die ersten “Lessons Learned” der Ganztagsumsetzung zusammengetragen und mit den Outputs von der Familienförderstrategie, der Kinderarmutspräventionsnetzwerke, der Bildungsregionen und des Startchancenprogramms abgeglichen.  

 7. Ehrenamt stärken 

  • Förderung von Projekten zur Anpassung traditioneller Ehrenamtsstrukturen mit Fokus auf Alltagskompetenzen in der Ganztagsförderung  
    Die Betriebserlaubnis nach SGB VIII für Horte/Horte an der Schule prüft primär den organisatorischen Rahmen, §4a und § 8b SchulG ebenso. Was es also darüber hinaus braucht ist eine “Tauglichkeitsprüfung” der einzelnen eingesetzten Personen, die das nicht qua Abschluss nachweisen können.  
    Denkbar wäre (ergänzend zur Einstiegsqualifizierung von LIGA und VHS) die Entwicklung eines Selbstauskunft - Kompetenzprofils Ganztagsmitarbeiter auf Zeit – hier könnte jede Person für sich abprüfen, wo sie auch noch Fortbildungsbedarfe sieht 
    “Führerschein für Ganztags-Helfer” (Basics wären hier  
    a) erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
    b) Erste-Hilfe Kenntnisse 
      

 Warum das wichtig ist 

  • Mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder in Baden-Württemberg - Hausaufgaben gehören in begleitete Lernzeit an der Schule! 
  • Mehr Chancengleichheit durch Stärkung der Alltagskompetenzen für Kinder – AG-Angebote im Sozialraum ermöglichen Talentförderung unabhängig von Elternhaus! 
  • Kinder, die gerne bis 16h im Lebensraum Schule ganzheitlich und selbstwirksam mit Freunden lernen und “chillen”, ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf! 
  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, weil sich Kinder und Familien in der Grundschule noch milieuübergreifend begegnen! 
  • Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz: Ein an Kinderrechten orientierter Ganztag stärkt Partizipation und Mitbestimmung. Demokratisch gebildete junge Menschen bilden die Basis für einen künftig krisenfesten Sozialstaat.   

Anlagen

Anlage 1 Begründung für Bedarf eines Landesausführungsgesetzes, d.h. Einführung eines LGanztagsG)

Anlage 2 Erläuterung "Zentrum Ganztagsförderung"

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner*in: 

Koordination Sozialpolitik: Laura Streitbürger, streitbuerger@awo-wuerttemberg.de  
Vorstand: Dr. Marco Lang,  marco.lang@awo-wuerttemberg.de  

 

  

 

 

 

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